Start / WoMo-Basics / Amtliches / Führerschein

Führerschein

Führerschein bis 3,5 Tonnen

Die gute und völlig unkomplizierte Nachricht zuerst: PKW-Fahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen, dürfen jedes Wohnmobil mit einem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) bis zu 3.500 KG, sprich 3,5 Tonnen, fahren. Ganz grob geschätzt könnten nun rund 80 bis 90 Prozent aller Wohnmobil-Besitzer oder -Interessenten diese Seite wieder verlassen. Das größte Angebot an Freizeit-Fahrzeugen hält sich genau an diese Gewichtsgrenze, somit wäre doch alles geklärt, oder?

Nun ja, nicht so ganz. Schon wer einen Anhänger z.B. hinter seinem Kastenwagen mitnehmen möchte, vielleicht um einen Motorroller zu transportieren, muss mit ersten Rechnereien beginnen. Denn für die Führerschein-Klasse B gilt: Anhänger bis 750 KG sind erlaubt, ist der Anhänger schwerer, darf das gesamte Gespann wieder nur bis zu der „magischen“ 3,5-Tonnen-Grenze wiegen. Für noch schwerere Anhänger benötigt man bereits die Klassen B96 oder BE, landläufig auch als „Anhängerführerschein“ bezeichnet, für die man eine zusätzliche Prüfung ablegen muss. Da solche Anhänger eher bei Kombinationen aus PKW + Wohnwagen anzutreffen und damit für uns Wohnmobilisten kaum interessant sind, wollen wir an dieser Stelle gar nicht erst darauf eingehen. Hierzu findet man z.B. auf Internetseiten, die sich speziell mit Caravans, wie Wohnwagen auch genannt werden, beschäftigen, weitere ausführliche Informationen.

Berechnung der Führerscheinklasse

Klingt kompliziert? Ist es auch, zumal wenn wir nun die 3,5-Tonnen-Grenze Richtung schwererer Fahrzeuge verlassen. Deshalb an dieser Stelle eine kleine tabellarische Übersicht, bei der wir das, was auf durchschnittliche Wohnmobil-Fahrer oder -Käufer eher nicht oder nur ganz selten zutrifft, weggelassen haben.

Anmerkungen: B (alt) = vor 1999, B (neu) = nach 1999; statt „Gewicht“ müsste es offiziell „Masse“ heißen, wir bleiben lieber beim für die meisten verständlicheren „Gewicht“.

Führerschein über 3,5 Tonnen

Nun schauen wir uns Wohnmobile mit einem zGG zwischen 3.500 und 7.500 KG an. Besitzer eines Führerscheins der Klasse B, der bereits vor 1999 erworben wurde, früher noch „Klasse 3“, dürfen sich freuen, denn der gilt für Fahrzeuge bis zu 7.500 KG. Sogar Anhänger von bis zu 5.000 KG sind damit erlaubt. Für den B-Führerschein-Besitzer, der seine Fahrerlaubnis erst nach 1999 erworben hat, wird hier die Luft dünn. Oberhalb von 3,5 Tonnen kommen ausschließlich die C-Klassen-Führerscheine zum Zuge, welche genau, könnt Ihr der Tabelle oben entnehmen.

Was bedeutet das nun genau? Wie auf der Seite > Gewichte ausgeführt, ist es immer wieder die 3.500-KG-Grenze, die Wohnmobil-Besitzern Kopfzerbrechen bereitet. Die Glücksformel zwischen geringem Fahrzeugleergewicht, damit ausreichend hohen Zuladungskapazitäten und vorhandenem Führerschein ist noch nicht gefunden. In der Vergangenheit sind zarte Versuche, den Gesetzgeber vielleicht zu einer Erhöhung der notmachenden Grenze auf z.B. 3,85 oder 4,25 Tonnen zu überreden, allesamt kläglich gescheitert.

Auch eine Änderung der sonstigen ärgerlichen Umstände für schwerere Wohnmobile, wie z.B. die Gleichstellung mit normalen LKWs bei Geschwindigkeiten, Überholverboten etc., ist nicht zu erwarten. Auch wenn manche (Fahrerlaubnis-) Bestimmungen für Wohnmobilfahrer aus Praxissicht überhaupt nicht mehr in die heutige Zeit passen, zeigen Verkehrspolitiker in der Regel kein Einsehen, dazu ist die Lobby von uns „Urlaubs-Nomaden“ wohl zu klein.

Die schlechte Nachricht also am Schluss…

Wer aus Sicherheitsgründen, wie dem Vermeiden von Überladung, in die „Über-3,5-Tonnen-Klasse“ wechseln möchte, wird in den sauren Apfel beißen und über den Daumen 2.000,00 € für mindestens eine Klasse-C1-Fahrerlaubnis hinblättern müssen – vom Aufwand und den weiteren Auswirkungen gar nicht erst zu reden. Welche Konsequenzen ein solcher Entschluss dann hat, erläutern wir auf der Seite > Gewichte genauer.