Nun ja, nicht so ganz. Schon wer einen Anhänger z.B. hinter seinem Kastenwagen mitnehmen möchte, vielleicht um einen Motorroller zu transportieren, muss mit ersten Rechnereien beginnen. Denn für die Führerschein-Klasse B gilt: Anhänger bis 750 KG sind erlaubt, ist der Anhänger schwerer, darf das gesamte Gespann wieder nur bis zu der „magischen“ 3,5-Tonnen-Grenze wiegen. Für noch schwerere Anhänger benötigt man bereits die Klassen B96 oder BE, landläufig auch als „Anhängerführerschein“ bezeichnet, für die man eine zusätzliche Prüfung ablegen muss. Da solche Anhänger eher bei Kombinationen aus PKW + Wohnwagen anzutreffen und damit für uns Wohnmobilisten kaum interessant sind, wollen wir an dieser Stelle gar nicht erst darauf eingehen. Hierzu findet man z.B. auf Internetseiten, die sich speziell mit Caravans, wie Wohnwagen auch genannt werden, beschäftigen, weitere ausführliche Informationen.