PKW-Fahrer wissen, dass zu den zwingenden Nebenkosten die Beiträge für die Kfz-Steuer und die Versicherung(en) gehören. Wer ein Wohnmobil sein Eigen nennt, kommt um diese Kosten ebenfalls nicht herum. Schauen wir uns dieses leider staubtrockene Thema mal im Einzelnen an.
Kfz-Steuer
Die Kfz-Steuer berechnet sich grundsätzlich nach zwei Faktoren, der Schadstoffklasse (S) und dem zulässigen Gesamtgewicht (zGG) des Fahrzeugs. Das ist beim Wohnmobil nicht anders als beim PKW. Um die Höhe der Steuer berechnen zu können, sind zwei Schritte notwendig.
Schritt 1:
Zunächst müsst Ihr herausfinden, welcher Schadstoffklasse Euer Fahrzeug angehört.
Dazu benötigt Ihr die Emissions-Schlüsselnummer, die Ihr im alten Kfz-Schein (bis 09/2005) im Feld „zu 1“ findet, in der neueren „Zulassungsbescheinigung-Teil 1“ im Feld „14.1“.
Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft, welcher Emissionsklasse Euer Fahrzeug angehört.
Schritt 2: Nun könnt Ihr anhand der nächsten Tabelle Eure Steuerlast berechnen.
Rechenbeispiel:
Ein Wohnmobil Schadstoffklasse 5 und 2.650 KG (zGG) berechnet sich wie folgt: Bis 2.000 KG = 10 x 200 KG, also 10 x 16,00 € = 160,00 €; dazu 650 KG (bedeutet 4 x angefangene 200 KG) über 2.000 KG, also 4 x 10,00 € = 40,00 €, macht insgesamt genau 200,00 € an Kfz-Steuern pro Jahr.
Ihr seht, die Kfz-Steuern zu berechnen ist mit diesen beiden Tabellen gar nicht so schwierig. Deutlich komplizierter wird es, wenn wir uns die Kfz-Versicherung ansehen.
Kfz-Versicherung
Schaut man sich die Werbung von Kfz-Versicherern an, stellt man schnell fest, dass jede Gesellschaft von sich behauptet, das beste Angebot zu haben. Das ist weder hilfreich noch zielführend, lassen wir uns also davon nicht beeindrucken. Es stellt sich mithin die Frage, wie man die für sich beste Versicherung findet. Das ist gar nicht so einfach, hängt die „richtige“ Versicherung doch von unzähligen Faktoren, nicht zuletzt natürlich der Höhe der Beiträge, ab. Wagen wir uns also Schritt für Schritt an diese Fragestellung.
Zunächst ist es wichtig, die Struktur der Kfz-Versicherung zu verstehen, die keineswegs, wie die Kfz-Steuer, nur aus einer Größe besteht, sondern zunächst (ja, es wird noch komplizierter) in zwei Teile unterteilt ist. Die wichtigste, weil gesetzlich vorgeschriebene Komponente, ist der Haftpflicht-Teil.
Haftpflichtversicherung
Der Begriff „Haftpflicht“ deutet an, worum es geht: Immer wenn man zur Haftung für einen Schaden gegenüber Dritten verpflichtet ist, greift diese Versicherung. Dass der Gesetzgeber diese zwingend vorschreibt, wird klar, wenn man überlegt, welche Schäden im Straßenverkehr selbst bei kleiner Wirkung entstehen können, z.B. mitten in der City muss ein Tanklastzug Eurem Wohnmobil wegen einer Unachtsamkeit Eurerseits ausweichen und explodiert. Wärt Ihr unversichert und nicht gerade mehrfache Millionäre, blieben die Opfer wohl zum größten Teil auf ihrem durch Euch verursachten Schaden sitzen und Ihr selbst wärt wirtschaftlich ruiniert. Derartige Szenarien werden mit der gesetzlichen Verpflichtung verhindert, hier begleicht dann die Haftpflichtversicherung den Schaden für Euch.
Jedenfalls sollte sie das. Was in welchem Fall und unter welchen Voraussetzungen tatsächlich von der Versicherung übernommen wird, regeln deren Versicherungsbedingungen (und im Schadensfall deren Auslegung!). Dort tauchen dann Begriffe wie Fahrlässigkeit, Höchstgrenze, Teilschuld, Fahrtauglichkeit und Vieles mehr auf – diese allein vom Umfang her imponierenden und meist in kaum lesbar kleiner Schrift gedruckten Werke in bestechender Beamten-Prosa machen es für den Laien wirklich nicht einfach, alle Zusammenhänge vollständig zu verstehen oder gar Leistungen unterschiedlicher Gesellschaften zu vergleichen. Mehr dazu weiter unten, kommen wir zum zweiten Teil der Kfz-Versicherung.
Kasko- / Fahrzeugversicherung
Bei diesem Versicherungsteil, den der Gesetzgeber übrigens nicht vorschreibt (nein, auch keine Teilkasko-Versicherung, wie oft fälschlicherweise angenommen wird), geht es nicht um geschädigte Dritte, sondern um Euer eigenes Wohnmobil. Damit es nicht zu einfach wird, gibt es hier zwei Varianten, nämlich die am häufigsten gewählte Teil-Kasko- und die Voll-Kasko-Versicherung, die einen größeren Versicherungsumfang beinhaltet. Grundsätzlich sind in der Teil-Kasko-Versicherung Schäden wie Brand, Raub oder Diebstahl, Sturm-, Hagel-, Blitzschlag- oder Überschwemmungsschäden und Einiges mehr versichert. Wer darüber hinaus Schäden am eigenen Wohnmobil bei einem selbstverschuldeten Unfall versichern möchte (wenn der Unfallgegner die Schuld trägt, muss ja dessen Haftpflichtversicherung für Eure Schäden aufkommen), greift zum nächst größeren Paket, der Vollkasko-Versicherung. Die ist gerade bei teuren Fahrzeugen, also wahrscheinlich auch Eurem Wohnmobil, empfehlenswert – wer zahlt schon schnell mal einen neuen Camping-Bus, wenn der alte selbstverschuldet gerade ein Fall für den Schrottplatz wurde.
Nun kommt die Stelle, an der Ihr eigentlich zu Recht einen Vergleich der verschiedenen Leistungen und Anbieter mit konkreten Zahlen erwarten würdet. Wir müssen Euch leider enttäuschen. Die Versicherungsgesellschaften haben es geschafft, ihre Angebote derart zu verklausulieren, dass ein wirklicher Vergleich ohne das Wissen um konkrete Lebensumstände des Versicherungsnehmers, das exakt zu versichernde Fahrzeug, besondere Anforderungen oder Voraussetzungen, praktisch unmöglich ist. Um ein paar Kriterien in den Raum zu werfen: Selbstbeteiligung ja oder nein, wenn ja wie hoch, Beamter oder nicht, Führerschein seit wann, Alter des Fahrzeugs, wie viele Fahrer und wie alt, Laternenparker, Hausbesitzer, weiteres Fahrzeug versichert, jährliche Kilometerleistung, GFK-Dach, Vorversicherung, Neuwertregelung, Werkstattbindung, Wohnmobil-Club-Mitglieder-Rabatt oder so wunderschöne Formulierungen wie „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ ?!?! Auch wenn Ihr es vielleicht nicht glaubt, diese Reihe lässt sich fast endlos fortsetzen. Selbst wenn wir hier Beispiele berechnen würden (wie in manchen Publikationen gelegentlich zu finden), wären diese für Euch fast ohne jegliche Aussagekraft, da es zu viele Rahmenbedingungen zu beachten gibt. Wir bitten um Verständnis, aber es wird Euch wohl nichts anderes übrig bleiben, als selbst den Taschenrechner zu zücken und verschiedene Angebote für sich konkret durchzurechnen und die Leistungen zu vergleichen. Die Verweise zu gängigen Anbietern einer Wohnmobil-Versicherung finden Ihr unter > Infos im Netz.
Scheut Euch nicht, von verschiedenen Versicherern konkrete Angebote einzuholen. Diese werden Euch mit etlichen Fragen konfrontieren, bei denen man gut lernen kann, worauf es ankommt und was einem wichtig ist. Und sie ermöglichen Euch dann wirklich fundierte Vergleiche.
Vergleicht gewissenhaft, aber macht Euch keine übertriebene Arbeit damit. Wirklich durchblicken können wohl nur echte Versicherungskaufleute mit einer mehrjährigen Ausbildung, und selbst bei denen sind manchmal Zweifel angebracht. Am Ende ist dann auch noch Glück oder Pech im Spiel, ob gerade der Schaden, den Ihr später ausgeglichen haben möchtet, bei einem Mitbewerber besser oder schlechter abgesichert gewesen wäre. Und Herr Kaiser hätte es ohnehin vorher besser gewusst.
Als wäre das nicht alles schon kompliziert genug, gibt es noch weitere Absicherungsmöglichkeiten rund um Euer Wohnmobil. Hier kommen Hausratversicherung, Schutzbriefe, Verkehrsclub-Mitgliedschaften (z.B. ADAC), Insassenversicherung etc. in Betracht, auf die wir an dieser Stelle nicht weiter eingehen wollen, weil sie nicht Wohnmobil-spezifisch sind. Informationen hierzu findet Ihr auf einschlägigen Internet-Seiten, wenn Ihr nach diesen Begriffen googelt. Einzig die sogenannte Inhaltsversicherung möchten wir kurz beleuchten, wird sie doch gelegentlich gerne als Zusatzversicherung abgeschlossen. Sie macht für Wohnmobile natürlich mehr Sinn als für PKWs, bei denen wohl deutlich weniger Hab und Gut transportiert wird als in unserem mobilen Ferienhaus.
Inhaltsversicherung
Nehmen wir einen fiktiven Fall: Die Seitenscheibe wird eingeschlagen und Euer Handy vom Beifahrersitz gestohlen. Dann wird die kaputte Seitenscheibe von der Teilkaskoversicherung abgedeckt, weil es sich um einen Diebstahl handelt (wart Ihr anwesend, war es ein Raub). Wird nur die Scheibe eingeschlagen und der Dieb findet nichts, heißt das Vandalismus (sagt die Versicherung) – von der Vollkasko abgedeckt, von der Teilkasko nicht. Das Handy zahlt Ihr hingegen auf jeden Fall aus eigener Tasche, ganz gleich ob Teil- oder Vollkasko, weil nur fest mit dem Fahrzeug verbundene Sachen versichert sind, also beispielsweise das fest eingebaute Autoradio ja, das Transistorradio auf dem Tisch im Wohnraum nicht.
Grundsätzlich gilt: Alles, was nicht fest mit dem Fahrzeug verbunden ist, ist nicht versichert. Und selbst nachträgliche Ein- und Anbauten solltet Ihr tunlichst Eurem Versicherer melden, damit die Fahrzeugversicherung diese auch mit einschließt. Für „lose“ Teile, ob Handy oder Fotoapparat, Geldbörse oder Gucci-Tasche, Lederjacke oder Angelausrüstung, kann man eine Inhaltsversicherung abschließen. Diese solltet Ihr allerdings vor Abschluss genau prüfen. Auch hier gibt es wieder Einschränkungen, Sicherheitsanforderungen, Höchstgrenzen und all das, was wir aus der Fahrzeugversicherung auch schon kennen – und noch Anderes mehr. Rechnet bei dieser Versicherungsart genau nach, nicht immer stehen Kosten und Nutzen in einem vernünftigen Verhältnis.
Bedenkt bei der Inhaltsversicherung, dass einige Dinge, die Ihr im Urlaub mitführt, bereits von Eurer Hausratversicherung abgedeckt sein können. Auch diese Police solltet Ihr Euch also vorher einmal ansehen. In einigen Fällen kann man die Hausratversicherung auch gegen einen geringen Aufpreis um bestimmte Risiken erweitern (z.B. auf der Reise mitgenommene Fahrräder), so dass der Abschluss einer Inhaltsversicherung unter dem Strich teurer käme. Auch das hängt natürlich wieder von verschiedensten Bedingungen ab, lest also möglichst genau nach.
Tauscht Euch in den einschlägigen Wohnmobil-Foren doch einmal mit Gleichgesinnten (oder sollen wir sagen „Gleichgeplagten“) zu diesem Thema aus. Oft wird dort mit persönlichen Erfahrungen, Zahlen oder guten Tipps weitergeholfen. Und solltet Ihr einen vertrauenswürdigen Versicherungsfachmann im Bekanntenkreis haben – greift beherzt zum Telefon und vereinbart einen Termin.
Saisonkennzeichen
Eine gute Möglichkeit, Beiträge für Versicherungen und Steuern zu sparen, ist die sogenannte Saisonzulassung. Wenn Ihr das Wohnmobil beispielsweise im Winter nicht nutzt, macht es wenig Sinn, es in dieser Zeit angemeldet zu lassen. Ein Saisonkennzeichen z.B. von März bis Oktober, also für 8 Monate, würde bedeuten, dass Ihr auch nur 8 Monatsbeiträge für Steuern und Versicherung aufbringen müsstet, also 1/3 weniger als bei dauerhafter Anmeldung. Rechnen wir einen solchen Fall einmal beispielhaft durch:
Jahresbeiträge für Steuern – 210,00 €; Haftpflicht – 200,00 €; Vollkasko – 390,00 €. Macht zusammen im Jahr insgesamt 800,00 €, was einer monatlichen Belastung von ca. 66,00 € entspricht. Zahlt man diesen Betrag nur 8 statt 12 Mal, ergibt sich eine Summe von etwa 530,00 € und somit eine Ersparnis in Höhe von rund 270,00 €, also ein durchaus nennenswerter Betrag.
Einen kleinen Haken hat die Sache allerdings. Das Wohnmobil darf während der abgemeldeten Zeit nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen, Ihr müsst also über einen Abstellplatz auf privatem Grund verfügen. Und Ihr werdet Euch sicherlich fragen, wie es mit dem Versicherungsschutz während der nicht angemeldeten Zeit steht. Grundsätzlich bleibt dieser Schutz unverändert bestehen, allerdings in vollem Umfang nur, wenn sich das Fahrzeug in einem verschlossenen Gebäude (z.B. einem Hallen-Überwinterungsplatz) oder auf einem vollständig umfriedeten Außengelände befindet. Das bedeutet, dass der Versicherungsumfang auf einem Außenstellplatz, der nicht lückenlos von einem Zaun oder einer Mauer umgeben ist, eingeschränkt wird (z.B. bei Diebstahl).
Wer über die genannten Voraussetzungen verfügt oder mit den Einschränkungen leben kann, hat hier also eine gute Möglichkeit, seine laufenden Unterhaltskosten für das Wohnmobil deutlich zu senken.
Wechselkennzeichen
Eine letzte Sparmöglichkeit wäre ein Wechselkennzeichen, sofern Ihr PKW und Wohnmobil im Wechsel benutzen möchtet. Wichtig: Steuern sind für beide Fahrzeuge voll zu entrichten, man spart nur ggfs. einen Versicherungsbeitrag. Und – das gerade nicht verwendete Fahrzeug darf nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden (s.o.). Das Verfahren hier zu berechnen, würde den Rahmen unserer Seite sprengen, da es recht kompliziert und von vielen Faktoren abhängig ist. Wir empfehlen Euch, Euch bei Interesse auf den einschlägigen Seiten im Netz zu informieren (siehe > Infos im Netz).
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